Öffentlicher Gesundheitsdienst
Ort Kategorie: Hauptkategorie Behörden, Gemeinde- Stadtverwaltungen, Gesundheit und Gesundheit allgemein
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Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es, die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung zu schützen und zu fördern, die Entwicklung zu beobachten und zu bewerten und auf notwendige Hilfsangebote hinzuwirken. Zugleich informiert und berät das Amt in allen Fragen der Gesundheitsförderung, Gesundheitsgefährdung und Krankheitsverhütung. Die generellen Aufgaben legt das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz) vom 3. Juni 1994 fest.
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